Nachrichten https://www.schuelp.de/ News-Feed Gemeinde Schülp bei NortorfdeGemeinde Schülp bei Nortorf Fri, 29 Mar 2024 10:31:41 +0100 Fri, 29 Mar 2024 10:31:41 +0100 NewsTYPO3news-972 Thu, 25 Jan 2024 17:36:12 +0100 Veranstaltungskalender 2024 https://www.schuelp.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=972&cHash=b216661ea104efc39c53be76be29e8fe Gemeinde Schülp b.N. Mit Klick auf diesem Link erhalten Sie den Veranstaltungskalender der Gemeinde Schülp als pdf-Datei news-831 Mon, 03 Apr 2023 00:05:00 +0200 Schülp b. Nortorf - Bebauungsplan Nr. 8 „Börnkoppel“ https://www.schuelp.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=831&cHash=bd7b51123ca995a7419366ab6806c424 hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 07.12.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Börnkoppel“ der Gemeinde Schülp b. Nortorf für das Gebiet „östlich der Straße Altenkamp, westlich der Straße Zur Schäferheide, südlich der Bestandswohnbebauung der Straße Bekkamp und nördlich des Flurstücks 57, Flur 2, Gemarkung Schülp b. Nortorf“ liegt in der Zeit vom 03.04.2023 bis 05.05.2023 in der Amtsverwaltung des Amtes Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 114 -116, während folgender Zeiten montags, dienstags, donnerstags, freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr  donnerstags zusätzlich von 15:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus. Folgende Unterlagen werden ausgelegt: Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung Entwurf der Planzeichnung Entwurf der Planzeichenerklärung Entwurf des Textteil B Entwurf der Begründung Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (als Berichtigung) Bebauungskonzept B-Plan Nr. 8 Naturschutzfachlicher Beitrag Hinweise Datenschutz und Datenspeicherung  Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auch hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info(at)amt-nortorfer-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt. Nortorf, 20.03.2023 Amt Nortorfer Land FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung Staschewski Amtsdirektor news-471 Tue, 15 Jun 2021 12:49:00 +0200 Schülper Senioren-Taxi https://www.schuelp.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=471&cHash=4d5d9cc66966d961b941fb8a1195d676 für Fahrten ins Stadtgebiet Nortorf Liebe Schülper Seniorinnen und Senioren, Die Gemeinde Schülp bei Nortorf bietet Ihnen verbilligte Taxifahrten nach Nortorf an zum Einheitspreis von 3,50 €. Die Gemeinde bezuschusst diese Fahrten in Zusammenarbeit mit dem Taxiunternehmen Hein in Nortorf. Wir wollen damit erreichen, dass Sie sich Ihre Mobilität im Alter möglichst lange erhalten und so lange wie möglich in Ihrem gewohnten Wohnumfeld in Schülp verbleiben können.  So müssen Sie sich keine Gedanken mehr machen, wer mit Ihnen in die Stadt nach Nortorf fahren könnte. Gehbehinderte werden vor der Haustür abgeholt und direkt zum Arzt oder zum Einkaufen in Nortorf gefahren. Wie funktioniert das Schülper Senioren-Taxi? Sie rufen sich selbst ein Taxi beim Taxi-Unternehmen Hein unter der Rufnummer 8118 mit dem Hinweis auf das Schülper Senioren-Taxi Sie weisen sich als Schülper Einwohner/in aus, unterschreiben einen Belastungsbeleg und zahlen einen Eigenanteil von 3,50 € je Fahrt an das Fahrpersonal. Welche Bedingungen gelten? Befördert werden lediglich Einwohner/innen der Gemeinde Schülp bei Nortorf ab dem 75. Lebensjahr Die Beförderung findet täglich von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr statt Inbegriffen sind nur Direktfahrten zwischen der Gemeinde Schülp b.N. und dem Stadtgebiet Nortorf und umgekehrt  ohne Zwischenstopps oder Umwege