Nachrichten https://www.schuelp.de/ News-Feed Gemeinde Schülp bei NortorfdeGemeinde Schülp bei Nortorf Tue, 21 Mar 2023 01:07:08 +0100 Tue, 21 Mar 2023 01:07:08 +0100 NewsTYPO3news-814 Tue, 07 Mar 2023 12:07:17 +0100 Das Gefangenenlager am Torfwerk im Schülper Moor 1937-1948 https://www.schuelp.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=814&cHash=35479d49b61e8af8e3d9b93c023803fe Historischer Vortrag Liebe geschichtlich interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Dienstag, den 28.03.2023 möchte ich Sie zu einem interessanten Vortrag über ein unrühmliches Kapitel unserer Ortsgeschichte einladen: Das Gefangenenlager am Torfwerk im Schülper Moor 1937-1948 Ein Vortrag des Historikers Herbert Diercks zur Geschichte der Außenarbeitsstelle Schülp des Zuchthauses Hamburg Fuhlsbüttel während der NS-Zeit Herbert Diercks forschte über die Außenarbeitsstelle des Zuchthauses Hamburg-Fuhlsbüttel im Schülper Moor, in der viele Kriegsgefangene der norwegischen Handelsmarine unter unsäglichen Bedingungen zur Zwangsarbeit beim Torfabbau gezwungen wurden. Viele wurden dort misshandelt und starben. Da die norwegische Seemannmission Zugang zu den Gefangenen hatte, sind Briefe, Tagebuchaufzeichnungen und Dokumente von diesen Gefangenen erhalten.  Herr Diercks hat diese historischen Zeitdokumente zusammengetragen und ausgewertet. Zu diesem interessanten Vortrag lade ich alle Interessierten ganz herzlich in unsere Mehrzweckhalle in 24589 Schülp bei Nortorf, Dorfstraße 58 ein.  Beginn: 19.00 Uhr Gäste sind sehr herzlich willkommen! Vielleicht gibt es sogar noch Zeitzeugen, die sich an das Gefangenenlager im Schülper Moor erinnern. Besonders würden wir uns auch über jugendliche Zuhörerinnen und Zuhörer freuen. Für Getränke ist gesorgt. Der Eintritt ist frei! Bitte melden Sie sich an, damit wir die Raumplanung optimieren können: buergermeister(at)schuelp.de oder Telefon 04392 1631 (Anrufbeantworter) Mit freundlichen Grüßen Volker Ratjen Bürgermeister news-689 Mon, 25 Jul 2022 00:05:00 +0200 Schülp b. Nortorf - Bebauungsplan Nr. 8 https://www.schuelp.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=689&cHash=b3e9d0b6525209004f38b4030bcc2d35 hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Gemeindevertretung Schülp b. Nortorf hat in ihrer Sitzung am 07.12.2021 den Beschluss gefasst, für das Gebiet östlich der Straße „Altenkamp“, westlich der Straße „Zur Schäferheide“, südlich der Bestandswohnbebauung der Straße „Bekkamp“ und nördlich des Flurstücks 57, Flur 2, der Gemarkung Schülp b. Nortorf“ den o.a. B-Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. Die Bekanntmachung hierzu ist am 23.12.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 51/2021 des Amtes Nortorfer Land erfolgt. Es ist vorgesehen, auf der Fläche Grundstücke für Wohnbebauung zu entwickeln. Die Unterlagen des B-Planes Nr. 8 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Zeit vom 25. Juli 2022 bis 25. August 2022 in der Amtsverwaltung in Nortorf, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten des Gebäudes im Flur vor den Zimmern 114 - 116 öffentlich aus. Es sind folgende Zeiten zu berücksichtigen: montags, dienstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr    donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die Planunterlagen können auch hier im Internet unter der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13 b BauGB Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info(at)amt-nortorfer-land.de gesendet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt. Nortorf, 11.07.2022 Amt Nortorfer Land FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung Staschewski Amtsdirektor news-595 Thu, 23 Dec 2021 09:45:00 +0100 Schülp b. Nortorf - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Börnkoppel“ https://www.schuelp.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=595&cHash=0b4d7938112786fe200f38276ebb1cb2 hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Die Gemeindevertretung Schülp b. Nortorf hat in ihrer Sitzung vom 07. Dezember 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Börnkoppel“ der Gemeinde Schülp b. Nortorf im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugsetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Bereich „östlich der Straße Altenkamp, westlich der Straße Zur Schäferheide, südlich der Bestandsbebauung der Straße Bekkamp und nördlich des Flurstücks 57, Flur 2 der Gemarkung Schülp b. Nortorf“. Es ist vorgesehen, auf der Fläche Grundstücke für Wohnbebauung zu entwickeln. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einem Umweltbericht abgesehen wird. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Nortorf, den 15. Dezember 2021 Amt Nortorfer Land FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung Der Amtsdirektor news-471 Tue, 15 Jun 2021 12:49:00 +0200 Schülper Senioren-Taxi https://www.schuelp.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=471&cHash=4d5d9cc66966d961b941fb8a1195d676 für Fahrten ins Stadtgebiet Nortorf Liebe Schülper Seniorinnen und Senioren, Die Gemeinde Schülp bei Nortorf bietet Ihnen verbilligte Taxifahrten nach Nortorf an zum Einheitspreis von 3,50 €. Die Gemeinde bezuschusst diese Fahrten in Zusammenarbeit mit dem Taxiunternehmen Hein in Nortorf. Wir wollen damit erreichen, dass Sie sich Ihre Mobilität im Alter möglichst lange erhalten und so lange wie möglich in Ihrem gewohnten Wohnumfeld in Schülp verbleiben können.  So müssen Sie sich keine Gedanken mehr machen, wer mit Ihnen in die Stadt nach Nortorf fahren könnte. Gehbehinderte werden vor der Haustür abgeholt und direkt zum Arzt oder zum Einkaufen in Nortorf gefahren. Wie funktioniert das Schülper Senioren-Taxi? Sie rufen sich selbst ein Taxi beim Taxi-Unternehmen Hein unter der Rufnummer 8118 mit dem Hinweis auf das Schülper Senioren-Taxi Sie weisen sich als Schülper Einwohner/in aus, unterschreiben einen Belastungsbeleg und zahlen einen Eigenanteil von 3,50 € je Fahrt an das Fahrpersonal. Welche Bedingungen gelten? Befördert werden lediglich Einwohner/innen der Gemeinde Schülp bei Nortorf ab dem 75. Lebensjahr Die Beförderung findet täglich von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr statt Inbegriffen sind nur Direktfahrten zwischen der Gemeinde Schülp b.N. und dem Stadtgebiet Nortorf und umgekehrt  ohne Zwischenstopps oder Umwege