Schülp b. Nortorf - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Börnkoppel“

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hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schülp b. Nortorf hat in ihrer Sitzung vom 07. Dezember 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Börnkoppel“ der Gemeinde Schülp b. Nortorf im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugsetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Bereich „östlich der Straße Altenkamp, westlich der Straße Zur Schäferheide, südlich der Bestandsbebauung der Straße Bekkamp und nördlich des Flurstücks 57, Flur 2 der Gemarkung Schülp b. Nortorf“. Es ist vorgesehen, auf der Fläche Grundstücke für Wohnbebauung zu entwickeln.

Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einem Umweltbericht abgesehen wird.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Nortorf, den 15. Dezember 2021
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Der Amtsdirektor

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