Schülp b. Nortorf - Bebauungsplan Nr. 8 „Börnkoppel“

  • Amt Nortorfer Land
  • Schülp bei Nortorf
  • Bauleitplanverfahren

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 07.12.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Börnkoppel“ der Gemeinde Schülp b. Nortorf für das Gebiet „östlich der Straße Altenkamp, westlich der Straße Zur Schäferheide, südlich der Bestandswohnbebauung der Straße Bekkamp und nördlich des Flurstücks 57, Flur 2, Gemarkung Schülp b. Nortorf“ liegt in der Zeit vom

03.04.2023 bis 05.05.2023

in der Amtsverwaltung des Amtes Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 114 -116, während folgender Zeiten

montags, dienstags, donnerstags, freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr 
donnerstags zusätzlich von 15:00 bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Folgende Unterlagen werden ausgelegt:

  • Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Entwurf der Planzeichnung
  • Entwurf der Planzeichenerklärung
  • Entwurf des Textteil B
  • Entwurf der Begründung
  • Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (als Berichtigung)
  • Bebauungskonzept B-Plan Nr. 8
  • Naturschutzfachlicher Beitrag
  • Hinweise Datenschutz und Datenspeicherung 

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auch hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info(at)amt-nortorfer-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Nortorf, 20.03.2023
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Staschewski
Amtsdirektor

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