Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

Leistungsbeschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

 

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Teaser

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Kieper, Matthias

Fachdienst II/1 - Technische Abteilung

  • +49 4392 401232
  • +49 1805 101170432
  • E-Mail senden
  • Etage: Industriestraße 6 UG | Zimmer: 307
Alle Leistungen